Der zweite Leistungsschwerpunkt des Büros liegt in
der Gestaltung von privaten Freiräumen. Ob Vorgarten, kleiner Hofgarten,
Reihenhausgarten oder anspruchsvoller Wohngarten: Jedes Projekt hat seinen
eigenen Charakter und erhält vom ersten Ortstermin an über die Ideenentwicklung
bis hin zur abschließenden Umsetzung ungeteilte Aufmerksamkeit.
Bei der Entwicklung des individuellen planerischen
Konzeptes haben die Wünsche und Vorstellungen der Bauherren absolute Priorität.
Der Garten soll den Bedürfnissen der Bewohner nach Ruhe und Erholung, nach
Ästhetik, Spiel und Sport, nach Natur usw. gerecht werden. Wesentlich für die
Planung sind neben den Wünschen und Vorstellungen der Bauherren die örtlichen
Gegebenheiten mit ihren Potenzialen und Schwächen, den spezifischen Standortbedingungen
(Licht-, Boden- und Wasserverhältnisse) sowie die vorhandene Höhensituation und
der aktuelle Bestand (vorhandene Bäume, Gebäude, angrenzende Bebauung etc.).
Nutzgarten mit Ziercharakter
Gartenerneuerung im Komponistenviertel
Der erste Ortstermin dient zur grundsätzlichen
Abstimmung mit den Bauherren und der Einordnung der planungsrelevanten
Gegebenheiten und ist daher in der Regel kostenfrei.
Auf Grundlage dieses ersten Termins und den zur Verfügung gestellten Unterlagen wird zunächst ein individuelles Angebot auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit dem vorausgeschätzten Planungsumfang ausgearbeitet. Dieses enthält sämtliche Informationen zu den einzelnen vorgesehenen Planungsschritten und umfasst je nach Bedarf die planerischen Leistungen von der ersten Ideenskizze über die Entwurfszeichnung bis hin zum Ausführungsplan, die Vorbereitung zur und die Mitwirkung bei der Vergabe sowie die fachliche Begleitung bei der Umsetzung der Baumaßnahme inklusive Bauüberwachung.
Dabei können die einzelnen Planungsschritte je nach Erfordernis des Projektes bzw. im von der Bauherrschaft gewünschten Umfang beauftragt werden.
Auf Grundlage der geschätzten Bausumme werden die Planungsleistungen entweder nach Stundensätzen oder nach den anrechenbaren Kosten in den beauftragten Leistungsphasen auf Basis der HOAI abgerechnet.
Die Höhe der Baukosten und somit auch die Höhe des
Planungshonorars sind abhängig von der jeweiligen Gestaltungsintensität und
gelten damit für jeden Garten individuell. Aus diesem Grunde lassen sich weder
pauschale Kostenaussagen zur Bausumme noch zum Planungshonorar treffen.
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