Pflege- und Maßnahmenkonzept Goldschmidtpark, Seeheim

Auftraggeber:Gemeinde Seeheim-Jugenheim
Bereich Bauen + Umwelt
Schulstraße 12
64342 Seeheim-Jugenheim
www.seeheim-jugenheim.de
Bearbeitungszeitraum:2021

Erarbeitung einer Pflegekonzeption mit kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen für den Goldschmidtpark in Seeheim

Der Goldschmidtpark in Seeheim-Jugenheim ist eine historische Parkanlage mit einer Geschichte, die bis in die 1870er Jahre zurückreicht. Aufgrund von Eigentümerwechseln und Umbauten des Villengebäudes hat der Park mehrere Umgestaltungen erfahren. 1969 ging er in das Eigentum der Gemeinde Seeheim-Jugenheim über und wurde durch den Verkauf von Grundstücksteilen verkleinert. Ursprünglich wurde der Park rein privat genutzt und erfüllt erst seit der nachfolgenden Öffnung für Besucher vielseitigere Funktionen.
Die Gemeinde hat mehrfach versucht, die Parkanlage basierend auf historischen Untersuchungen und Entwicklungskonzepten zu sanieren. Aufgrund begrenzter finanzieller Mittel konnten trotz vereinzelter Unterstützung durch den Förderverein Goldschmidtpark e.V. bisher lediglich kleinere Sanierungsmaßnahmen realisiert werden..
Aktuell konzentriert sich die Gemeinde auf die Parkpflege und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit, so dass der Park dauerhaft für Besucher geöffnet bleiben kann. Die werthaltige Pflege und zukünftige Entwicklung des Parks gestalten sich jedoch aufgrund von Personalmangel und fehlenden Fachkräften als schwierig.
Um diesem Problem zu begegnen, hat die Gemeinde Seeheim-Jugenheim die Erstellung der Pflegekonzeption in Auftrag gegeben. Unter Berücksichtigung der historischen Entwicklung wurden kurzfristig umsetzbare Maßnahmen identifiziert mit denen eine qualitative und sichtbare Verbesserung des optischen Erscheinungsbilds des Goldschmidtparks erreicht werden soll. Da bisher keine vollständige Dokumentation zur zeitlichen Entwicklung des Parks vorliegt, wurde mit den Denkmalschutzbehörden abgestimmt, dass kurzfristige Maßnahmen keine schädigenden Auswirkungen auf die Denkmalsubstanz haben dürfen. Dieser Ansatz soll die Qualität des Parks hervorheben und die Bereitschaft fördern, die grundhafte Sanierung des Parks kurz- bis mittelfristig anzugehen, etwa auf Grundlage einer gartenhistorischen Untersuchung oder eines Parkpflegewerks.

Zurück zur Gartendenkmalpflege